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Besonderheiten in Liechtenstein

Liechtenstein besitzt weder ein eigenes Patentrecht noch ein eigenes Patentamt. Erfindungspatente unterliegen aufgrund des Patentschutzvertrages aus dem Jahr 1978 dem schweizerischen Patentrecht und werden vom Institut für Geistiges Eigentum (IGE) in Bern verwaltet. Ein für die Schweiz erteiltes Patent gilt stets automatisch auch für Liechtenstein. Dies bezieht sich auch auf europäische Patente mit Wirkung in der Schweiz.

Liechtenstein besitzt jedoch ein eigenes Markenschutzgesetz sowie ein Designgesetz. Nationale sowie internationale Fabriks- und Handelsmarken und Designs können also in Liechtenstein angemeldet werden. Zuständige Behörde ist das Amt für Handel und Transport (AHT), Abteilung für Schutz- und Wettbewerbsrechte.

Als Besonderheit ist hier zu erwähnen, dass das liechtensteinische Markenrecht - anders als das schweizerische - kein Widerspruchsverfahren kennt. Allfällige Markenstreitigkeiten sind daher vor den ordentlichen Gerichten auszutragen, wobei zuvor ein Vermittlungsversuch durch das zuständige Vermittleramt verpflichtend ist.

Wenn Sie mehr zu diesen Themen wissen wollen, stehen wir Ihnen gerne für spezifische Auskünfte zur Verfügung. 

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