Liechtenstein besitzt
weder ein eigenes Patentrecht noch ein eigenes Patentamt.
Erfindungspatente unterliegen aufgrund des Patentschutzvertrages aus
dem Jahr 1978 dem schweizerischen Patentrecht und werden vom Institut
für Geistiges Eigentum (IGE) in Bern verwaltet. Ein für die Schweiz
erteiltes Patent gilt stets automatisch auch für Liechtenstein. Dies
bezieht sich auch auf europäische Patente mit Wirkung in der Schweiz.
Liechtenstein besitzt jedoch ein eigenes Markenschutzgesetz sowie
ein Designgesetz. Nationale sowie internationale Fabriks- und
Handelsmarken und Designs können also in Liechtenstein angemeldet
werden. Zuständige Behörde ist das Amt für Handel und Transport (AHT),
Abteilung für Schutz- und Wettbewerbsrechte.
Als Besonderheit ist hier zu erwähnen, dass das liechtensteinische
Markenrecht - anders als das schweizerische - kein
Widerspruchsverfahren kennt. Allfällige Markenstreitigkeiten sind daher
vor den ordentlichen Gerichten auszutragen, wobei zuvor ein
Vermittlungsversuch durch das zuständige Vermittleramt verpflichtend
ist.