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Benutzerspezifische Werkzeuge

Designs (Geschmacksmuster)

Designs oder Geschmacksmuster sind dazu gedacht, Schutz für die äusserlich erkennbare, besondere Form eines Gegenstands zu gewähren. Designs begegnen uns auf Schritt und Tritt, meist in Form von Gebrauchsgegenständen unseres täglichen Lebens, wie beispielsweise  Haushaltsgeräten, Mobiltelefonen, Sportgeräten, Textilien, Schuhen, Kopfbedeckungen, Taschen, etc., und natürlich auch Fahrzeugen aller Art. Designs spielen aber auch bei Lebensmitteln, Produktionsmaschinen und ganzen Industrieanlagen eine wichtige Rolle.

Im Gegensatz zu einem technischen Schutzrecht wie einem Patent oder Gebrauchsmuster gewährt ein Design oder Geschmacksmuster ausschliesslich Schutz für die vom technischen Beitrag unabhängige, besondere "ästhetische" Form eines Produkts. Die Form darf dabei nicht ausschliesslich durch die Funktion des Gegenstandes begründet sein. Ein Design oder Geschmacksmuster wird in der Schweiz und Liechtenstein für 5 Jahre erteilt. Es kann jeweils um weitere 5 Jahre auf insgesamt 25 Jahre verlängert werden. 

Die Prozeduren im Designrecht sind ähnlich wie im Markenrecht. Daher bieten wir folgende Dienstleistungen in diesem Zusammenhang an:

  • allgmeine Beratung zum Thema Designschutz, Schutzdauer, Kosten
  • Recherchieren in nationalen und internationalen Designregistern
  • Erstellen und Einreichen von Anträgen für liechtenstenische, schweizerische, europäische und internationale (Haager Union) Designhinterlegungen
  • Überwachung Ihrer registrierten Designs, insbesondere in Hinblick auf jüngere Anmeldungen von Mitbewerbern oder mögliche Verletzung durch Dritte
  • die  Durchsetzung Ihrer Schutzrechte gegenüber Dritten im Rahmen von Verletzungsklagen und/oder Löschungsklagen


Wenn Sie mehr zum Thema Design und Geschmacksmuster und die damit verbundenen Kosten erfahren wollen, schreiben Sie uns bitte ein E-Mail mit Ihren spezifischen Fragen oder kommen Sie zu einem persönlichen Beratungsgespräch in unsere Kanzlei. Wir freuen uns auf Ihren Besuch.

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